Senat

Der Senat ist das zentrale Organ unserer Hochschule, wo alle Statusgruppen der Hochschule vertreten sind. Von den 21 stimmberechtigte Mitgliedern des Senats sind 5 davon Studierende, die jährlich von der gesamten Studierendenschaft neu gewählt werden.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das oberste Wahlgremium an einer Fakultät. Meist sind dort bis zu vier Plätze für Studierende vorgesehen. An der TH Köln gibt es so 12 Fakultäten. Der Fakultätsrat beschließt Ordnungen für die Fakultät und trifft weitere Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Fakultät.

Studierendenparlament

Das Studierendenpralament, kurz StuPa, ist innerhalb der stud. Selbstverwaltung das oberste Gremium der Studierendenschaft. Es besteht aus 36 Studierenden und beschließt grundsätzliche Entscheidungen wie z. B. die Höhe des Semesterbeitrags.

Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat ist wie das StuPa ein rein studentisches Gremium der Selbstverwaltung und vertritt die Interessen der jeweiligen Studierenden eines konkreten Fachberecihs bzw. Studiengangs. An unserwer Hochschule haben wir ca. 23 unterschiedliche Fachschaftsräte, welche ihrerseits aus jeweils aus bis zu 18 Studierenden bestehen.